Discussion:
[Cc-de] Promotionen, Masterarbeiten etc.
Dr.H.-U. Graf
2014-03-24 11:35:34 UTC
Permalink
Vielen Dank an diejenigen, die meine bisher gestellten Fragen zur
Ver?ffentlichung unter CC BY-SA beantwortet haben.

Hier leider noch eine, bei der ich unsicher bin:

Viele Promotionen, Master- und Bachelorarbeiten der Universit?ten finden
sich im Netz. Sie haben fast immer keinerlei Angaben zum "Weitergebrauch".

Gilt hier grunds?tzlich das klassische Copyrightrecht oder darf man diese
unter CC BY-SA bei Quellenangabe verwenden.

Dabei w?re wohl noch zu unterscheiden zwischen "Zitat" und "sinngem??er
Verarbeitung", d.h. beim Letzteren w?re dann die Quellenangabe "ver?ndert
nach: ...."

Danke und Gru?

H.-U. Graf
John Hendrik Weitzmann
2014-03-24 12:28:57 UTC
Permalink
Hallo
Post by Dr.H.-U. Graf
Viele Promotionen, Master- und Bachelorarbeiten der Universit?ten finden
sich im Netz. Sie haben fast immer keinerlei Angaben zum "Weitergebrauch".
Gilt hier grunds?tzlich das klassische Copyrightrecht oder darf man diese
unter CC BY-SA bei Quellenangabe verwenden.
Wenn nichts gesagt wird, gilt "alle Rechte vorbehalten". Das hei?t:
Abgesehen von gesetzlichen Schranken keine Nachnutzung ohne
ausdr?ckliche Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers.
Post by Dr.H.-U. Graf
Dabei w?re wohl noch zu unterscheiden zwischen "Zitat" und "sinngem??er
Verarbeitung", d.h. beim Letzteren w?re dann die Quellenangabe "ver?ndert
nach: ...."
? 51 UrhG definiert die Zitatschranke. Zitate sind im gesetzlich
zul?ssigen Umfang ohne Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers erlaubt,
v?llig unabh?ngig von Lizenzen etc.

Verarbeitung ist im Zweifel "Bearbeitung" bzw. "Umgestaltung" im Sinne
des ? 23 UrhG und die Ver?ffentlichung der "Verarbeitungsergebnisse" ist
damit wiederum nur legal m?glich, wenn der Urheber/Rechteinhaber
zustimmt, s.o.

VG
jhw
Michael F. Schönitzer
2014-03-24 13:13:41 UTC
Permalink
Hi,


Sofern nicht anderes ausgezeichnet sind die Arbeiten nicht unter CC
BY-SA lizenziert, hier gilt ganz normal das Urheberrecht, eine Lizenz
liegt dann ebenen nicht vor.

Davon unabh?ngig ist jedoch das Zitatrecht, dass es erlaubt einzelne
Ausz?ge unver?ndert und mit Quellenangaben zu zitieren.
Bei Wissenschaftlichen Zitaten gilt dar?ber hinaus das wissenschaftliche
Langzitat, dass es erlaubt auch l?ngere Abschnitte zu zitieren, wenn man
sich damit wissenschaftlich auseinander setzt.

Gr??e,
Michi
Post by Dr.H.-U. Graf
Vielen Dank an diejenigen, die meine bisher gestellten Fragen zur
Ver?ffentlichung unter CC BY-SA beantwortet haben.
Viele Promotionen, Master- und Bachelorarbeiten der Universit?ten finden
sich im Netz. Sie haben fast immer keinerlei Angaben zum "Weitergebrauch".
Gilt hier grunds?tzlich das klassische Copyrightrecht oder darf man diese
unter CC BY-SA bei Quellenangabe verwenden.
Dabei w?re wohl noch zu unterscheiden zwischen "Zitat" und "sinngem??er
Verarbeitung", d.h. beim Letzteren w?re dann die Quellenangabe "ver?ndert
nach: ...."
Danke und Gru?
H.-U. Graf
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Michael F. Sch?nitzer
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Julia Seeliger
2014-03-24 13:27:21 UTC
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Hi Leute,

Vielleicht noch der Hinweis, dass sich die Nichtkommerziell-Lizenz nicht
immer durch gute Weiternutzbarkeit auszeichnet. Deswegen das Pl?doyer
f?r eine Entscheidung f?r CC-BY-SA.

Liebe Gr??e
Julia
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