Discussion:
[Cc-de] Frage: CC-lizenzierte Bilder auf Webserver
Kai Sommer
2017-01-18 15:49:21 UTC
Permalink
Liebe CC-DE-Community,

heute möchte ich mich mal mit einer (fÌr mich echt) kniffligen Frage
hierhin wenden und hoffe auf etwas „geistige Erhellung“ 


# Hintergrund
Zur Veranschaulichung auf einer im WWW erreichbaren Webseite wurde ein
auf der Wikimedia Commons (WPC) unter der CC BY-SA 3.0 lizenziertes Bild
von der WPC in einer mittelgroßen Version des Originals herunter geladen
und auf den eigenen Webserver gelegt.

Danach wurde das lokal (= auf dem Webserver befindliche) Bild in die
Webseite eingebunden und und mit allen notwendigen Angaben zur
Urheber_innenschaft und der Lizenz gemacht.

Nach einiger Zeit und der Google-Indexierung (durch die die lokale URL
des Bildes in der Google-Bildersuche auftauchte), löschte ich die
komplette Webseite.
Das Bild wurde jedoch nicht vom Server gelöscht.

# Aktuell: Abmahnung
Jetzt erhielt ich Briefpost, in der ich abgemaht wurde, da auf meinem
Server ein Bild (des von der Kanzlei vertretenen KÃŒnstlers) ohne die
notwendigen Angaben zur Urheberschaft und der Lizenz öffentlich
zugÀnglich gemacht wird.

# Frage
Bei einer URL direkt auf ein Bild (auf einem Server) fehlen ja
grundsÀtzlich die (notwendigen) Kontextangaben (Urheber_innenschaft +
Lizenz), außer sie sind/werden in die Metadaten des Bildes eingebettet.

→ Wie rechtmÀßig ist die Abmahnung?

# Abschließender Gedanke
Sollte die Abmahnung rechtmÀßig sein, wÃŒrde dass heißen, dass alle
CC-Bilder, die Menschen von der WPC kopiert und auf ihren Servern
abgelegt haben, gegen dt. Recht verstoßen. – Das kann doch nicht wirkl.
sein 
 Oder!?

Ich bin gerade wirklich sehr verwirrt und bitte freundlichst um ein paar
sachdienliche Hinweise (und/oder auch gern eine Stelle, an die mich ggf.
‚besser‘ wenden kann/soll).

Herzlichen Dank vorab und GrÌße in die Runde
Kai Sommer
--
sig: CB0E 7DC5 5F32 456A 94A4 | pubkey: http://ma.ximi.se/mekey
Klaus Graf
2017-01-18 16:03:59 UTC
Permalink
Aus meiner Sicht ist die Abmahnung verständlich, da die
Pflichtangaben fehlen.

Wäre das Bild auf einer Seite mit den Pflichtangaben
eingebunden, wäre die Pixelio-Stellungnahme des OLG Köln
einschlägig:

https://archivalia.hypotheses.org/3612

Wer ein Bild ohne Pflichtangaben im Netz belässt, so dass
es von Suchwerkzeugen von Abmahnern aufgefunden werden kann
(und damit theoretisch auch von beliebigen Dritten), muss
aus meiner Sicht die Suppe auslöffeln, die er sich mit
seiner Vergesslichkeit eingebrockt hat.

Klaus Graf



On Wed, 18 Jan 2017 16:49:21 +0100
Post by Kai Sommer
Liebe CC-DE-Community,
heute möchte ich mich mal mit einer (für mich echt)
kniffligen Frage
hierhin wenden und hoffe auf etwas „geistige Erhellung“ …
# Hintergrund
Zur Veranschaulichung auf einer im WWW erreichbaren
Webseite wurde ein
auf der Wikimedia Commons (WPC) unter der CC BY-SA 3.0
lizenziertes Bild
von der WPC in einer mittelgroßen Version des Originals
herunter geladen
und auf den eigenen Webserver gelegt.
Danach wurde das lokal (= auf dem Webserver befindliche)
Bild in die
Webseite eingebunden und und mit allen notwendigen
Angaben zur
Urheber_innenschaft und der Lizenz gemacht.
Nach einiger Zeit und der Google-Indexierung (durch die
die lokale URL
des Bildes in der Google-Bildersuche auftauchte), löschte
ich die
komplette Webseite.
Das Bild wurde jedoch nicht vom Server gelöscht.
# Aktuell: Abmahnung
Jetzt erhielt ich Briefpost, in der ich abgemaht wurde,
da auf meinem
Server ein Bild (des von der Kanzlei vertretenen
Künstlers) ohne die
notwendigen Angaben zur Urheberschaft und der Lizenz
öffentlich
zugänglich gemacht wird.
# Frage
Bei einer URL direkt auf ein Bild (auf einem Server)
fehlen ja
grundsätzlich die (notwendigen) Kontextangaben
(Urheber_innenschaft +
Lizenz), außer sie sind/werden in die Metadaten des
Bildes eingebettet.
→ Wie rechtmäßig ist die Abmahnung?
# Abschließender Gedanke
Sollte die Abmahnung rechtmäßig sein, würde dass
heißen, dass alle
CC-Bilder, die Menschen von der WPC kopiert und auf ihren
Servern
abgelegt haben, gegen dt. Recht verstoßen. – Das kann
doch nicht wirkl.
sein … Oder!?
Ich bin gerade wirklich sehr verwirrt und bitte
freundlichst um ein paar
sachdienliche Hinweise (und/oder auch gern eine Stelle,
an die mich ggf.
‚besser‘ wenden kann/soll).
Herzlichen Dank vorab und Grüße in die Runde
Kai Sommer
--
http://ma.ximi.se/mekey
Kai Sommer
2017-01-18 16:17:57 UTC
Permalink
Lieber Klaus Graf,

vielen Dank fÃŒr Ihr schnelles Feedback!
Aus meiner Sicht ist die Abmahnung verstÀndlich, da die
Pflichtangaben fehlen.
[
]
Wer ein Bild ohne Pflichtangaben im Netz belÀsst, so dass
es von Suchwerkzeugen von Abmahnern aufgefunden werden kann
(und damit theoretisch auch von beliebigen Dritten), muss
aus meiner Sicht die Suppe auslöffeln, die er sich mit
seiner Vergesslichkeit eingebrockt hat.
[
]
Grundlegend stimme ich Ihrer Suppen-Argument ja zu. – Meine Frage zielt
jedoch auf Folgendes ab:
Jede Datei auf einem Webserver ist beim Direktaufruf per URL kontextlos.
Ihrer Argumentation (und der der abmahnenden Kanzlei) folgend, wÃŒrde
damit jede Datei auf einem Server per Direkt-URL abmahnfÀhig sein und es
ist techn. nicht mgl., dem zu entgehen.

Bsp.:
Bild des Tages (18.01.2017) @WPC =
<Loading Image...>

→ Zack, WPC abgemahnt, da dieses Bild ohne Pflichtangaben unter dieser
URL „öffentlich zugÀnglich“ gemacht wird 
 – Das geht doch nicht, oder!?

Danke (fÃŒr die Diskussion) und GrÌße
Kai Sommer
--
sig: CB0E 7DC5 5F32 456A 94A4 | pubkey: http://ma.ximi.se/mekey
Klaus Graf
2017-01-18 16:41:04 UTC
Permalink
Lesen hilft (mitunter). Wie ich bereits schrieb, hat dieser
Verallgemeinerung das OLG Köln einen Riegel vorgeschoben.

Ist das so schwierig zu verstehen:

NEIN, in der verallgemeinerten Form ist die Abmahnung nicht
aussichtsreich, da jedes CC-Bild, das nicht sichtbar seine
Pflichtangaben Metadaten bei sich trägt (also fast alle),
abmahnfähig wäre und nicht nur CC-Bilder

JA, wer ein CC-Bild ohne Pflichtangaben im Netz vergisst,
könnte vor Gericht Pech haben.

Sind 2 Paar Schuhe oder?

KG

On Wed, 18 Jan 2017 17:17:57 +0100
Post by Kai Sommer
Lieber Klaus Graf,
vielen Dank für Ihr schnelles Feedback!
Post by Klaus Graf
Aus meiner Sicht ist die Abmahnung verständlich, da die
Pflichtangaben fehlen.
[…]
Wer ein Bild ohne Pflichtangaben im Netz belässt, so
dass
Post by Klaus Graf
es von Suchwerkzeugen von Abmahnern aufgefunden werden
kann
Post by Klaus Graf
(und damit theoretisch auch von beliebigen Dritten),
muss
Post by Klaus Graf
aus meiner Sicht die Suppe auslöffeln, die er sich mit
seiner Vergesslichkeit eingebrockt hat.
[…]
Grundlegend stimme ich Ihrer Suppen-Argument ja zu. –
Meine Frage zielt
Jede Datei auf einem Webserver ist beim Direktaufruf
per URL kontextlos.
Ihrer Argumentation (und der der abmahnenden Kanzlei)
folgend, würde
damit jede Datei auf einem Server per Direkt-URL
abmahnfähig sein und es
ist techn. nicht mgl., dem zu entgehen.
<https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/ff/RENFE_Class_730_Viaducto_Martin_Gil.jpg>
Post by Kai Sommer
→ Zack, WPC abgemahnt, da dieses Bild ohne Pflichtangaben
unter dieser
URL „öffentlich zugänglich“ gemacht wird … – Das geht
doch nicht, oder!?
Danke (für die Diskussion) und Grüße
Kai Sommer
--
http://ma.ximi.se/mekey
Christian Hufgard
2017-01-19 21:58:00 UTC
Permalink
Hi Kai,
Post by Kai Sommer
→ Wie rechtmäßig ist die Abmahnung?
Die CC-Lizenzen sind da bewusst offen gehalten und verlangen eine
Nennung der Urheber und der Lizenz in angemessener Form.

Rein vom Gefühl her würde ich sagen, dass du bei der ersten
Veröffentlichung alles richtig gemacht hast. Nachdem du den Artikel
entfernt hast, hast du es nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht. Wenn
eine Suchmaschine einen Deep-Link setzt, macht sie es zugänglich.

Aber wie das ganze ein Richter sehen wird...
Post by Kai Sommer
# Abschließender Gedanke
Sollte die Abmahnung rechtmäßig sein, würde dass heißen, dass alle
CC-Bilder, die Menschen von der WPC kopiert und auf ihren Servern
abgelegt haben, gegen dt. Recht verstoßen. – Das kann doch nicht wirkl.
sein … Oder!?
Selbst wenn man davon ausginge, dass Klaus Recht hat, dann hätte man mit
ND-lizensierten Bildern ein massives Problem. Denn das Einbetten der
Urheber-Informationen wäre eine Veränderung. Von der Verlinkung auf das
Orginal-Werk ganz zu schweigen...

Christian

P.S. Nur aus Neugier: Welches Bild war das? Mittlerweile scheinen sich
Abmahnungen mit CC-Inhalten zu einem veritablen Geschäftsmodell
entwickelt zu haben. :(

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