Discussion:
[Cc-de] Frage Schulbuchverwertung
Dr.H.-U. Graf
2014-05-31 13:22:55 UTC
Permalink
Hi, bis in die 90iger Jahre hinein gab es ein von mir verfasstes
?kologie-Schulbuch. Dann stieg Westermann aus der Oberstufenarbeit aus und
der Buchverkauf wurde Mitte der 90iger eingestellt.
Meine Frage: Darf ich als Autor die von mir erstellten Texte dieses nicht
mehr vorhandenen Werkes "verwurschteln", z.B. unter CC BY-SA? Die dort
geschriebenen Grundlagen sind nach wie vor aktuell.
Mir ist klar, dass das auf keine Fall f?r die vom Verlag erstellten
Abbildungen im Buch zul?ssig ist, aber die Texte sind doch mein geistiges
Eigentum?!

Danke und Gru?

H.-U. Graf
Klaus Graf
2014-05-31 18:54:20 UTC
Permalink
On Sat, 31 May 2014 15:22:55 +0200
Post by Dr.H.-U. Graf
Hi, bis in die 90iger Jahre hinein gab es ein von mir
verfasstes
?kologie-Schulbuch. Dann stieg Westermann aus der
Oberstufenarbeit aus und
der Buchverkauf wurde Mitte der 90iger eingestellt.
Meine Frage: Darf ich als Autor die von mir erstellten
Texte dieses nicht
mehr vorhandenen Werkes "verwurschteln", z.B. unter CC
BY-SA? Die dort
geschriebenen Grundlagen sind nach wie vor aktuell.
Mir ist klar, dass das auf keine Fall f?r die vom Verlag
erstellten
Abbildungen im Buch zul?ssig ist, aber die Texte sind
doch mein geistiges
Eigentum?!
Danke und Gru?
H.-U. Graf
Wenn der Verlag qua Vertrag der Rechteinhaber ist, dann
muss er gefragt werden. Zum Widerruf wg. Nichtausuebung
darf ich auf

http://archiv.twoday.net/stories/41794350/

verweisen.

Klaus Graf
John Hendrik Weitzmann
2014-06-01 10:50:38 UTC
Permalink
solange der Verlag (bzw. dessen Rechtsnachfolger --> nachfragen bei der
DNB, leider kostenpflichtig) ausschlie?liche Rechte haben, kann der
Autor selbst keine Lizenzen vergeben.

Im Bereich Belletristik sind in Verlagsvertr?gen oft Klauseln zum
Rechter?ckfall nach 5 oder 10 Jahren enthalten. Ob das im
Schulbuchsegment auch so ist, wei? ich nicht, halte es aber eher f?r
unwahrscheinlich.

BG
jhw
Post by Klaus Graf
On Sat, 31 May 2014 15:22:55 +0200
Post by Dr.H.-U. Graf
Hi, bis in die 90iger Jahre hinein gab es ein von mir
verfasstes
?kologie-Schulbuch. Dann stieg Westermann aus der
Oberstufenarbeit aus und
der Buchverkauf wurde Mitte der 90iger eingestellt.
Meine Frage: Darf ich als Autor die von mir erstellten
Texte dieses nicht
mehr vorhandenen Werkes "verwurschteln", z.B. unter CC
BY-SA? Die dort
geschriebenen Grundlagen sind nach wie vor aktuell.
Mir ist klar, dass das auf keine Fall f?r die vom Verlag
erstellten
Abbildungen im Buch zul?ssig ist, aber die Texte sind
doch mein geistiges
Eigentum?!
Danke und Gru?
H.-U. Graf
Wenn der Verlag qua Vertrag der Rechteinhaber ist, dann
muss er gefragt werden. Zum Widerruf wg. Nichtausuebung
darf ich auf
http://archiv.twoday.net/stories/41794350/
verweisen.
Klaus Graf
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bruder
2014-06-01 18:26:55 UTC
Permalink
wenn eine verwertung nicht mehr stattfindet,
der autor aber ein interesse an einer neulizensierung hat,
sollte es sicherlich die m?glichkeit geben, einen vertrag neu
zu verhandeln.
(das ist allerdings nur eine mutma?ung meinerseits.)

ich w?rde es auf jeden fall versuchen.
frag doch einfach mal bei westermann nach.
hast du denn deinen vertrag noch zur hand?
da steht im zweifelsfall alles drin was du wissen musst.

greetz

bruder
Post by John Hendrik Weitzmann
solange der Verlag (bzw. dessen Rechtsnachfolger --> nachfragen bei der
DNB, leider kostenpflichtig) ausschlie?liche Rechte haben, kann der
Autor selbst keine Lizenzen vergeben.
Im Bereich Belletristik sind in Verlagsvertr?gen oft Klauseln zum
Rechter?ckfall nach 5 oder 10 Jahren enthalten. Ob das im
Schulbuchsegment auch so ist, wei? ich nicht, halte es aber eher f?r
unwahrscheinlich.
BG
jhw
Post by Klaus Graf
On Sat, 31 May 2014 15:22:55 +0200
Post by Dr.H.-U. Graf
Hi, bis in die 90iger Jahre hinein gab es ein von mir
verfasstes
?kologie-Schulbuch. Dann stieg Westermann aus der
Oberstufenarbeit aus und
der Buchverkauf wurde Mitte der 90iger eingestellt.
Meine Frage: Darf ich als Autor die von mir erstellten
Texte dieses nicht
mehr vorhandenen Werkes "verwurschteln", z.B. unter CC
BY-SA? Die dort
geschriebenen Grundlagen sind nach wie vor aktuell.
Mir ist klar, dass das auf keine Fall f?r die vom Verlag
erstellten
Abbildungen im Buch zul?ssig ist, aber die Texte sind
doch mein geistiges
Eigentum?!
Danke und Gru?
H.-U. Graf
Wenn der Verlag qua Vertrag der Rechteinhaber ist, dann
muss er gefragt werden. Zum Widerruf wg. Nichtausuebung
darf ich auf
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Christian Hufgard
2014-06-01 19:05:35 UTC
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Post by bruder
wenn eine verwertung nicht mehr stattfindet,
der autor aber ein interesse an einer neulizensierung hat,
sollte es sicherlich die m?glichkeit geben, einen vertrag neu
zu verhandeln.
(das ist allerdings nur eine mutma?ung meinerseits.)
Das UrhG ist da recht eindeutig:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html

Einfach mal beim Verlag anrufen und erkl?ren, dass ein R?ckruf wegen
Nichtaus?bung gew?nscht ist. Dann werden die schon erkl?ren, ob sie
einwilligen oder sich quer stellen.

Christian

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