Discussion:
[Cc-de] WG: Creative-Commons-Lizenzen in der Version 4.0
Voigt, Michaela
2016-08-17 17:20:23 UTC
Permalink
Liebe deutsche CC-Gemeinde,

vor kurzem ging eine E-Mail an die Mailingliste für deutsche DSpace-Anwender (Open-Source-Software für Open-Access-Repositorien), in der die juristische Standhaftigkeit der 4.0-er CC-Lizenzen vor deutschen Gerichten angezweifelt wurde:

"Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4 wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0 lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen."

An der Universitätsbibliothek der TU Berlin setzen wir 4.0-er CC-Lizenzen für vielfältige Zwecke ein (Autorenverträge im Universitätsverlag, Lizenz für Digitalisate, zur Auswahl für Anmeldungen im Repositorium, für Webseiteninhalte der UB, u.v.m.) und hatten damit bislang auch keine Probleme.

Es gab Gerichtsurteile, die die Gültigkeit von älteren, unportierten CC-Lizenzen in Dtl. bestätigt haben:
LG München > CC BY 3.0 unported
https://www.offenenetze.de/2015/07/14/lg-muenchen-i-creative-commons-lizenz-namensnennung-mouse-over-und-schadensersatz/
LG Berlin > CC BY-SA 3.0 unported
Für diese unportierten Lizenzen lag auch keine Übersetzung vor. Die deutschen portierten Lizenztexte wurden wohl zur Auslegung herangezogen, maßgeblich aber waren die Originallizenztexte.

Die unten angehängte Nachricht verunsichert aber doch und wir würden uns daher über weitere Einschätzungen von deutschen CC-Expertinnen und Experten freuen, insbesondere natürlich von CC Deutschland: Auf wie festen oder wackligen juristischen Füßen stehen die 4.0-er CC-Lizenzen in Deutschland?

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Voigt
--
Michaela Voigt
Institutionelles Repositorium / Open Access

Technische Universität Berlin
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Von: dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de <dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de> im Auftrag von Georg Bastian <***@sulb.uni-saarland.de>
Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2016 13:11
An: dspace-***@mailman.uni-konstanz.de
Betreff: [DSpace-de] Creative-Commons-Lizenzen in der Version 4.0

Liebe deutsche DSpace-Nutzergemeinde,

DSpace vergibt standardmäßig die Creative Commons Lizenzen in der Version 4.0, dies ist nach unserer Kenntnis in Deutschland problematisch denn:

Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4 wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0 lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen.

Für Creative Commons Lizenzen in der Version 4.0 liegt bisher keine offizielle deutsche Übersetzung vor. Eine Portierung auf den deutschen Rechtsraum ist nicht geplant.

Für Nachfragen steht Herr Dr. Ulrich Herb von der Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek (***@sulb.uni-saarland.de), beraten durch Herrn Michael Weller von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (https://www.eear.eu/) zur Verfügung.


Leider ist eine Vergabe der auf den deutschen Rechstraum angepassten Version 3.0 im JSPUI von DSpace 5 (und vermutlich auch älter) nicht möglich, da die Konfiguration aus der dspace.cfg nicht verwendet wird.
/webapp/submit/creative-commons.jsp fragt die Variable "webui.submit.cc-jurisdiction" ab, welche es nicht gibt, also leer ist. In dcpace.cfg wird nämlich cc.license.jurisdiction gesetzt.
Dies kann durch eine kleine Anpassung behoben werden:

Variante 1 creative-commons.jsp anpassen:

- Die Datei [dspace-source]/dspace/modules/jspui/src/main/webapp/submit/creative-commons.jsp muss eventuell angelegt werden.

- Statt: String jurisdiction = ConfigurationManager.getProperty("webui.submit.cc-jurisdiction");

- Schreibt man: String jurisdiction = ConfigurationManager.getProperty("cc.license.jurisdiction");
Nur der Wert zwischen den "" ist zu ändern.

- jetzt muss dspace neu gebaut werden.

- Sobald die JSP-Seite das nächste mal aufgerufen wird, wird der neue Code verwendet und es wird die CC-Lizenz zu der passenden jurisdiction angeboten. Wenn cc.license.jurisdiction = de in dspace.cfg gesetzt ist, dann wird nun die Version 3.0 (die letzte portierte Version) angeboten.

Die Anpassung von creative-commons.jsp wurde von den DSpace Entwicklern bevorzugt, weil doppelte Properties ungünstig sind. Diese Änderung wird in DSpace 6.0 enthalten sein.
Siehe: https://jira.duraspace.org/browse/DS-3231


Variante 2 dspace.cfg anpassen:
- die abgefragte Variable in der dspace.cfg anlegen ( webui.submit.cc-jurisdiction = de ), speichern, tomcat service neustarten. Aus Konsistenzgründen sollte diese Änderung auch dringend im [dspace-source] Verzeichnis vorgenommen werden.
Der CC-step liefert dann CC 3.0 Lizenzen


Viele Grüße aus Saarbrücken

Georg Bastian


--
--
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Universität des Saarlandes, Campus B1 1, Zi. 2.06, 66123 Saarbrücken

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m.eik michalke
2016-08-18 11:08:06 UTC
Permalink
hallo michaela,

Am Mittwoch, 17. August 2016, 17:20:23 CEST schrieben Sie:
> Die unten angehängte Nachricht verunsichert aber doch und wir würden uns
> daher über weitere Einschätzungen von deutschen CC-Expertinnen und Experten
> freuen, insbesondere natürlich von CC Deutschland: Auf wie festen oder
> wackligen juristischen Füßen stehen die 4.0-er CC-Lizenzen in Deutschland?

mich erinnert das sehr an das erste verfahren wegen verletzungen der GPL, das
damals ein linuxkernelhacker gegen einen routerhersteller führte, der gegen
die GPL vertsieß, indem er den quellcode des auf seinen geräten eingesetzten
kernels nicht herausgab. die anwälte des herstellers argumentierten genau so:
die GPL sei nichtig, da es sie nicht auf deutsch gebe.

das gericht hat aber herausgearbeitet, daß der hersteller im falle der
ungültigkeit der GPL gar kein recht gehabt hätte, die software *überhaupt*
einzusetzen. es müsse die GPL schon anerkennen und sich dann auch
lizenzkonform verhalten, sonst müsse es sich für einen ganz klassischen
verstoß gegen das urheberrecht verantworten.

nach meinem dafürhalten ist die CC 4.0 gleichsam anzuwenden: wo sie nicht
gelten sollte, da gilt automatisch "normales" urheberrecht, und nicht der
wilde westen.

ich bin allerdings kein jurist.


viele grüße :: m.eik

--
http://OpenMusicContest.org :: https://C3S.cc :: http://reaktanz.de
Till Jaeger
2016-08-18 20:00:53 UTC
Permalink
Am 17.08.2016 um 19:20 schrieb Voigt, Michaela:
> Liebe deutsche CC-Gemeinde,
>
> vor kurzem ging eine E-Mail an die Mailingliste für deutsche
> DSpace-Anwender (Open-Source-Software für Open-Access-Repositorien), in
> der die juristische Standhaftigkeit der 4.0-er CC-Lizenzen vor deutschen
> Gerichten angezweifelt wurde:
>
> "Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in
> deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach
> deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie
> prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher
> Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4
> wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die
> AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0
> lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt
> (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die
> entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB
> bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann
> schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen."

Ich halte das für falsch. Es ist zu unterscheiden, ob der Nutzer Unternehmer
oder Verbraucher ist:

1.
Für Unternehmer kann auf die Entscheidung OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2016
- Aktenzeichen 6 W 72/16, verwiesen werden
(http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20K%F6ln&Datum=29.06.2016&Aktenzeichen=6%20W%2072/16):

"Bei der D Lizenz, die der Kläger verwendet hat und die die Bedingungen der
Nutzung enthält, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf
diese findet im vorliegenden Fall gem. § 310 Abs. 1 S. 1 BGB der § 305 Abs.
2 und 3 BGB keine Anwendung, weil der Beklagte die Webseite www.H.pro
betrieben hat, was für die Unternehmereigenschaft des Beklagten spricht. Die
AGB sind daher - auch wenn sie in englischer Sprache gehalten waren -
wirksam einbezogen, die Bedingungen damit Vertragsinhalt geworden."

2.
Bei Verbrauchern hindern fremdsprachige AGB in freien Lizenzen aus meiner
Sicht die Rechtsdurchsetzung nicht. Die Vertragssprache ist dann z.B.
Englisch, so dass auch die AGB auf Englisch sein können (vgl. BGH NJW 1983,
1489) und der Nutzer kann dann nicht nachträglich geltend machen, diese
nicht zu verstehen. Ansonsten dürfte er das werk überhaupt nicht nutzen.

Ich weise allerdings darauf hin, dass dieser Punkt umstritten ist (zum
Streitstand Jaeger/Metzger, Open Source Software, 5. Aufl. 2016, Rn. 181 -
Vorsicht, Selbstzitat!). Überzeugende Gründe dafür, warum bei einer
englischsprachigen CC-Lizenz nicht auch die AGB Englisch sein können, habe
ich bislang noch nicht gehört.

> An der Universitätsbibliothek der TU Berlin setzen wir 4.0-er CC-Lizenzen
> für vielfältige Zwecke ein (Autorenverträge im Universitätsverlag, Lizenz
> für Digitalisate, zur Auswahl für Anmeldungen im Repositorium, für
> Webseiteninhalte der UB, u.v.m.) und hatten damit bislang auch keine
> Probleme.

Wenn nicht nur CC-4.0 gelten soll, sondern zusätzlich noch andere Regelungen
(Verlagsvertrag auf Deutsch), dann kann die Lage im Einzelfall anders aussehen.

> Es gab Gerichtsurteile, die die Gültigkeit von älteren, unportierten
> CC-Lizenzen in Dtl. bestätigt haben: LG München > CC BY 3.0 unported
> https://www.offenenetze.de/2015/07/14/lg-muenchen-i-creative-commons-lizenz-namensnennung-mouse-over-und-schadensersatz/

S.o.

Viele Grüße
Till Jaeger

> LG Berlin > CC BY-SA 3.0 unported
> Für diese unportierten Lizenzen lag auch keine Übersetzung vor. Die
> deutschen portierten Lizenztexte wurden wohl zur Auslegung herangezogen,
> maßgeblich aber waren die Originallizenztexte.
>
> Die unten angehängte Nachricht verunsichert aber doch und wir würden uns
> daher über weitere Einschätzungen von deutschen CC-Expertinnen und
> Experten freuen, insbesondere natürlich von CC Deutschland: Auf wie
> festen oder wackligen juristischen Füßen stehen die 4.0-er CC-Lizenzen in
> Deutschland?
>
> Mit freundlichen Grüßen Michaela Voigt -- Michaela Voigt Institutionelles
> Repositorium / Open Access
>
> Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek Abt.
> Universitätsverlag/Hochschulschriften Fasanenstr. 88, 10623 Berlin
>
> Tel.: +49 (0)30 314 76130 Fax: +49 (0)30 314 76133
> ***@tu-berlin.de http://www.ub.tu-berlin.de/oa
> https://depositonce.tu-berlin.de/
> http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/
> ________________________________________ Von:
> dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de
> <dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de> im Auftrag von Georg Bastian
> <***@sulb.uni-saarland.de> Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2016
> 13:11 An: dspace-***@mailman.uni-konstanz.de Betreff: [DSpace-de]
> Creative-Commons-Lizenzen in der Version 4.0
>
> Liebe deutsche DSpace-Nutzergemeinde,
>
> DSpace vergibt standardmäßig die Creative Commons Lizenzen in der Version
> 4.0, dies ist nach unserer Kenntnis in Deutschland problematisch denn:
>
> Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in
> deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach
> deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie
> prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher
> Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4
> wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die
> AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0
> lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt
> (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die
> entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB
> bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann
> schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen.
>
> Für Creative Commons Lizenzen in der Version 4.0 liegt bisher keine
> offizielle deutsche Übersetzung vor. Eine Portierung auf den deutschen
> Rechtsraum ist nicht geplant.
>
> Für Nachfragen steht Herr Dr. Ulrich Herb von der Saarländische
> Universitäts- und Landesbibliothek (***@sulb.uni-saarland.de), beraten
> durch Herrn Michael Weller von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts
> (https://www.eear.eu/) zur Verfügung.
>
>
> Leider ist eine Vergabe der auf den deutschen Rechstraum angepassten
> Version 3.0 im JSPUI von DSpace 5 (und vermutlich auch älter) nicht
> möglich, da die Konfiguration aus der dspace.cfg nicht verwendet wird.
> /webapp/submit/creative-commons.jsp fragt die Variable
> "webui.submit.cc-jurisdiction" ab, welche es nicht gibt, also leer ist.
> In dcpace.cfg wird nämlich cc.license.jurisdiction gesetzt. Dies kann
> durch eine kleine Anpassung behoben werden:
>
> Variante 1 creative-commons.jsp anpassen:
>
> - Die Datei
> [dspace-source]/dspace/modules/jspui/src/main/webapp/submit/creative-commons.jsp
> muss eventuell angelegt werden.
>
> - Statt: String jurisdiction =
> ConfigurationManager.getProperty("webui.submit.cc-jurisdiction");
>
> - Schreibt man: String jurisdiction =
> ConfigurationManager.getProperty("cc.license.jurisdiction"); Nur der Wert
> zwischen den "" ist zu ändern.
>
> - jetzt muss dspace neu gebaut werden.
>
> - Sobald die JSP-Seite das nächste mal aufgerufen wird, wird der neue
> Code verwendet und es wird die CC-Lizenz zu der passenden jurisdiction
> angeboten. Wenn cc.license.jurisdiction = de in dspace.cfg gesetzt ist,
> dann wird nun die Version 3.0 (die letzte portierte Version) angeboten.
>
> Die Anpassung von creative-commons.jsp wurde von den DSpace Entwicklern
> bevorzugt, weil doppelte Properties ungünstig sind. Diese Änderung wird
> in DSpace 6.0 enthalten sein. Siehe:
> https://jira.duraspace.org/browse/DS-3231
>
>
> Variante 2 dspace.cfg anpassen: - die abgefragte Variable in der
> dspace.cfg anlegen ( webui.submit.cc-jurisdiction = de ), speichern,
> tomcat service neustarten. Aus Konsistenzgründen sollte diese Änderung
> auch dringend im [dspace-source] Verzeichnis vorgenommen werden. Der
> CC-step liefert dann CC 3.0 Lizenzen
>
>
> Viele Grüße aus Saarbrücken
>
> Georg Bastian
>
>
> -- -- Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, EDV Universität
> des Saarlandes, Campus B1 1, Zi. 2.06, 66123 Saarbrücken
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