Voigt, Michaela
2016-08-17 17:20:23 UTC
Liebe deutsche CC-Gemeinde,
vor kurzem ging eine E-Mail an die Mailingliste für deutsche DSpace-Anwender (Open-Source-Software für Open-Access-Repositorien), in der die juristische Standhaftigkeit der 4.0-er CC-Lizenzen vor deutschen Gerichten angezweifelt wurde:
"Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4 wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0 lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen."
An der Universitätsbibliothek der TU Berlin setzen wir 4.0-er CC-Lizenzen für vielfältige Zwecke ein (Autorenverträge im Universitätsverlag, Lizenz für Digitalisate, zur Auswahl für Anmeldungen im Repositorium, für Webseiteninhalte der UB, u.v.m.) und hatten damit bislang auch keine Probleme.
Es gab Gerichtsurteile, die die Gültigkeit von älteren, unportierten CC-Lizenzen in Dtl. bestätigt haben:
LG München > CC BY 3.0 unported
https://www.offenenetze.de/2015/07/14/lg-muenchen-i-creative-commons-lizenz-namensnennung-mouse-over-und-schadensersatz/
LG Berlin > CC BY-SA 3.0 unported
Für diese unportierten Lizenzen lag auch keine Übersetzung vor. Die deutschen portierten Lizenztexte wurden wohl zur Auslegung herangezogen, maßgeblich aber waren die Originallizenztexte.
Die unten angehängte Nachricht verunsichert aber doch und wir würden uns daher über weitere Einschätzungen von deutschen CC-Expertinnen und Experten freuen, insbesondere natürlich von CC Deutschland: Auf wie festen oder wackligen juristischen Füßen stehen die 4.0-er CC-Lizenzen in Deutschland?
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Voigt
--
Michaela Voigt
Institutionelles Repositorium / Open Access
Technische Universität Berlin
Universitätsbibliothek
Abt. Universitätsverlag/Hochschulschriften
Fasanenstr. 88, 10623 Berlin
Tel.: +49 (0)30 314 76130
Fax: +49 (0)30 314 76133
***@tu-berlin.de
http://www.ub.tu-berlin.de/oa
https://depositonce.tu-berlin.de/
http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/
________________________________________
Von: dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de <dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de> im Auftrag von Georg Bastian <***@sulb.uni-saarland.de>
Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2016 13:11
An: dspace-***@mailman.uni-konstanz.de
Betreff: [DSpace-de] Creative-Commons-Lizenzen in der Version 4.0
Liebe deutsche DSpace-Nutzergemeinde,
DSpace vergibt standardmäßig die Creative Commons Lizenzen in der Version 4.0, dies ist nach unserer Kenntnis in Deutschland problematisch denn:
Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4 wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0 lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen.
Für Creative Commons Lizenzen in der Version 4.0 liegt bisher keine offizielle deutsche Übersetzung vor. Eine Portierung auf den deutschen Rechtsraum ist nicht geplant.
Für Nachfragen steht Herr Dr. Ulrich Herb von der Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek (***@sulb.uni-saarland.de), beraten durch Herrn Michael Weller von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (https://www.eear.eu/) zur Verfügung.
Leider ist eine Vergabe der auf den deutschen Rechstraum angepassten Version 3.0 im JSPUI von DSpace 5 (und vermutlich auch älter) nicht möglich, da die Konfiguration aus der dspace.cfg nicht verwendet wird.
/webapp/submit/creative-commons.jsp fragt die Variable "webui.submit.cc-jurisdiction" ab, welche es nicht gibt, also leer ist. In dcpace.cfg wird nämlich cc.license.jurisdiction gesetzt.
Dies kann durch eine kleine Anpassung behoben werden:
Variante 1 creative-commons.jsp anpassen:
- Die Datei [dspace-source]/dspace/modules/jspui/src/main/webapp/submit/creative-commons.jsp muss eventuell angelegt werden.
- Statt: String jurisdiction = ConfigurationManager.getProperty("webui.submit.cc-jurisdiction");
- Schreibt man: String jurisdiction = ConfigurationManager.getProperty("cc.license.jurisdiction");
Nur der Wert zwischen den "" ist zu ändern.
- jetzt muss dspace neu gebaut werden.
- Sobald die JSP-Seite das nächste mal aufgerufen wird, wird der neue Code verwendet und es wird die CC-Lizenz zu der passenden jurisdiction angeboten. Wenn cc.license.jurisdiction = de in dspace.cfg gesetzt ist, dann wird nun die Version 3.0 (die letzte portierte Version) angeboten.
Die Anpassung von creative-commons.jsp wurde von den DSpace Entwicklern bevorzugt, weil doppelte Properties ungünstig sind. Diese Änderung wird in DSpace 6.0 enthalten sein.
Siehe: https://jira.duraspace.org/browse/DS-3231
Variante 2 dspace.cfg anpassen:
- die abgefragte Variable in der dspace.cfg anlegen ( webui.submit.cc-jurisdiction = de ), speichern, tomcat service neustarten. Aus Konsistenzgründen sollte diese Änderung auch dringend im [dspace-source] Verzeichnis vorgenommen werden.
Der CC-step liefert dann CC 3.0 Lizenzen
Viele Grüße aus Saarbrücken
Georg Bastian
--
--
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, EDV
Universität des Saarlandes, Campus B1 1, Zi. 2.06, 66123 Saarbrücken
Telefon: +49-681-302-58030 Fax: +49-681-302-2796
E-mail: ***@sulb.uni-saarland.de
WWW: http://www.sulb.uni-saarland.de
vor kurzem ging eine E-Mail an die Mailingliste für deutsche DSpace-Anwender (Open-Source-Software für Open-Access-Repositorien), in der die juristische Standhaftigkeit der 4.0-er CC-Lizenzen vor deutschen Gerichten angezweifelt wurde:
"Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4 wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0 lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen."
An der Universitätsbibliothek der TU Berlin setzen wir 4.0-er CC-Lizenzen für vielfältige Zwecke ein (Autorenverträge im Universitätsverlag, Lizenz für Digitalisate, zur Auswahl für Anmeldungen im Repositorium, für Webseiteninhalte der UB, u.v.m.) und hatten damit bislang auch keine Probleme.
Es gab Gerichtsurteile, die die Gültigkeit von älteren, unportierten CC-Lizenzen in Dtl. bestätigt haben:
LG München > CC BY 3.0 unported
https://www.offenenetze.de/2015/07/14/lg-muenchen-i-creative-commons-lizenz-namensnennung-mouse-over-und-schadensersatz/
LG Berlin > CC BY-SA 3.0 unported
Für diese unportierten Lizenzen lag auch keine Übersetzung vor. Die deutschen portierten Lizenztexte wurden wohl zur Auslegung herangezogen, maßgeblich aber waren die Originallizenztexte.
Die unten angehängte Nachricht verunsichert aber doch und wir würden uns daher über weitere Einschätzungen von deutschen CC-Expertinnen und Experten freuen, insbesondere natürlich von CC Deutschland: Auf wie festen oder wackligen juristischen Füßen stehen die 4.0-er CC-Lizenzen in Deutschland?
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Voigt
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Institutionelles Repositorium / Open Access
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Abt. Universitätsverlag/Hochschulschriften
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Fax: +49 (0)30 314 76133
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Von: dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de <dspace-de-***@mailman.uni-konstanz.de> im Auftrag von Georg Bastian <***@sulb.uni-saarland.de>
Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2016 13:11
An: dspace-***@mailman.uni-konstanz.de
Betreff: [DSpace-de] Creative-Commons-Lizenzen in der Version 4.0
Liebe deutsche DSpace-Nutzergemeinde,
DSpace vergibt standardmäßig die Creative Commons Lizenzen in der Version 4.0, dies ist nach unserer Kenntnis in Deutschland problematisch denn:
Der Lizenztext der Creative Commons Lizenzen 4.0 existiert nicht in deutscher Sprache, das ist juristisch wacklig, denn Lizenzen sind nach deutschem Recht AGBs ähnlich und AGBs gelten in Deutschland nur, wenn sie prinzipiell von jedem verstanden werden können, sprich: in deutscher Sprache vorliegen. Wer also ein Dokument ins Repository lädt und CC 4 wählt, kann sich bei Rechteverletzungen damit herausreden, dass die AGB/Lizenz in Deutschland nicht greife. Genauso jemand, der ein CC 4.0 lizensiertes Dokument herunterlädt und entgegen der Lizenzvorgaben nutzt (z.B. NC-belastetes Material verkauft). Dazu kommen Probleme, die entstehen können, wenn jemand die einzig verbindlichen englischen AGB bewusst oder unbewusst missversteht. Für den Rechteinhaber wird es dann schwierig die Rechtsverletzung geltend zu machen.
Für Creative Commons Lizenzen in der Version 4.0 liegt bisher keine offizielle deutsche Übersetzung vor. Eine Portierung auf den deutschen Rechtsraum ist nicht geplant.
Für Nachfragen steht Herr Dr. Ulrich Herb von der Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek (***@sulb.uni-saarland.de), beraten durch Herrn Michael Weller von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts (https://www.eear.eu/) zur Verfügung.
Leider ist eine Vergabe der auf den deutschen Rechstraum angepassten Version 3.0 im JSPUI von DSpace 5 (und vermutlich auch älter) nicht möglich, da die Konfiguration aus der dspace.cfg nicht verwendet wird.
/webapp/submit/creative-commons.jsp fragt die Variable "webui.submit.cc-jurisdiction" ab, welche es nicht gibt, also leer ist. In dcpace.cfg wird nämlich cc.license.jurisdiction gesetzt.
Dies kann durch eine kleine Anpassung behoben werden:
Variante 1 creative-commons.jsp anpassen:
- Die Datei [dspace-source]/dspace/modules/jspui/src/main/webapp/submit/creative-commons.jsp muss eventuell angelegt werden.
- Statt: String jurisdiction = ConfigurationManager.getProperty("webui.submit.cc-jurisdiction");
- Schreibt man: String jurisdiction = ConfigurationManager.getProperty("cc.license.jurisdiction");
Nur der Wert zwischen den "" ist zu ändern.
- jetzt muss dspace neu gebaut werden.
- Sobald die JSP-Seite das nächste mal aufgerufen wird, wird der neue Code verwendet und es wird die CC-Lizenz zu der passenden jurisdiction angeboten. Wenn cc.license.jurisdiction = de in dspace.cfg gesetzt ist, dann wird nun die Version 3.0 (die letzte portierte Version) angeboten.
Die Anpassung von creative-commons.jsp wurde von den DSpace Entwicklern bevorzugt, weil doppelte Properties ungünstig sind. Diese Änderung wird in DSpace 6.0 enthalten sein.
Siehe: https://jira.duraspace.org/browse/DS-3231
Variante 2 dspace.cfg anpassen:
- die abgefragte Variable in der dspace.cfg anlegen ( webui.submit.cc-jurisdiction = de ), speichern, tomcat service neustarten. Aus Konsistenzgründen sollte diese Änderung auch dringend im [dspace-source] Verzeichnis vorgenommen werden.
Der CC-step liefert dann CC 3.0 Lizenzen
Viele Grüße aus Saarbrücken
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